- NakaFlow richtet sich mit seinen kostenpflichtigen SaaS-Funktionen ausschließlich an Unternehmer und gewerblich tätige Studios.
- Ein Studio kann die 30-Tage-Testphase grundsätzlich nur einmal selbst nutzen.
- Die kostenlose Testphase wird nicht automatisch kostenpflichtig.
- Start und Pro sind monatlich laufende Tarife und können zum Ende des aktuellen Abrechnungszeitraums gekündigt werden.
- Das Google-Unternehmensprofil Starter-Paket und der Profi-Check sind eigenständige einmalige B2B-Leistungen; maßgeblich ist jeweils der vor der Bestellung angezeigte Leistungsumfang.
- Der digitale Google-Unternehmensprofil Starter-Guide ist im aktiven Pro-Tarif als Bonus enthalten. Die Einrichtungsunterstützung des separat buchbaren 9,90-€-Starter-Pakets ist nicht automatisch Bestandteil dieses Pro-Bonus.
- Der Online-Gutscheinverkauf ist kein Bestandteil des regulären Start- oder Pro-Monatspreises, sondern kann als separates Zusatzmodul angeboten werden.
- Nach Vertragsende bleibt der kostenlose Verzeichniseintrag grundsätzlich bestehen; vorhandene Verwaltungsdaten können bei einer späteren Reaktivierung wieder genutzt werden, soweit sie noch gespeichert werden dürfen.
1. Anbieter und Geltungsbereich
Diese Vertragsbedingungen gelten für NakaFlow, angeboten von IMS-NetWork / Nakara Digital - Marco Unverzagt, Teichstraße 22, 04600 Altenburg, E-Mail: info@nakara-digital.de.
Die kostenpflichtige NakaFlow-Studioverwaltung wird ausschließlich Unternehmern, Selbständigen und sonstigen gewerblich oder beruflich handelnden Organisationen angeboten. Sie ist nicht für Verbraucher bestimmt. Mit Buchung eines kostenpflichtigen Tarifs bestätigt der Vertragspartner, in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit zu handeln.
2. Leistungsbereiche von NakaFlow
NakaFlow besteht aus zwei voneinander getrennten Bereichen:
- Öffentliches Studioverzeichnis: insbesondere Studio-Name, Standort, Kontaktangaben, Leistungen, Preise, Öffnungszeiten, Bilder und weitere öffentliche Profilinformationen.
- Studioverwaltung: je nach Tarif insbesondere Kalender, Kundenverwaltung, Mitarbeiter, Terminanfragen, Warteliste, Gutscheinverwaltung, Auswertungen, interne Organisationsdaten und weitere freigeschaltete Funktionen.
- Eigene Zusatzangebote von Nakara Digital / NakaFlow: insbesondere kostenlose Checklisten und Digital-Checks sowie kostenpflichtige Einmalleistungen wie der professionelle Studio-Check und das Google-Unternehmensprofil Starter-Paket.
Der konkrete Funktionsumfang ergibt sich aus der zum Buchungszeitpunkt dargestellten Tarif- oder Angebotsbeschreibung. Zusatzmodule und Einmalleistungen können gesondert angeboten und abgerechnet werden. Insbesondere ist der Online-Gutscheinverkauf ein separates Zusatzmodul und nicht allein aufgrund eines Start- oder Pro-Abonnements geschuldet.
3. Studioinhaberschaft und Berechtigung
Wer einen Studioeintrag übernimmt, neu anlegt oder einen kostenpflichtigen Tarif aktiviert, bestätigt, Inhaber des Studios oder zur Vertretung des Studios berechtigt zu sein. NakaFlow kann geeignete Nachweise anfordern, wenn Zweifel an der Berechtigung bestehen. Bis zur Klärung kann eine Übernahme oder Freischaltung zurückgestellt werden.
4. Benutzerkonto und Zugangsdaten
Das Studio ist dafür verantwortlich, Zugangsdaten vor unbefugtem Zugriff zu schützen und Benutzerkonten nur berechtigten Personen zur Verfügung zu stellen. Erkennbare missbräuchliche Nutzung oder ein Verlust von Zugangsdaten ist NakaFlow unverzüglich mitzuteilen. Rechte von Mitarbeitern sollen nur im erforderlichen Umfang vergeben werden.
5. Vertragsschluss
Die Darstellung von Tarifen und Preisen ist eine Aufforderung zur Abgabe einer Buchungserklärung. Der kostenpflichtige Vertrag kommt zustande, wenn das Studio den gewünschten Tarif auswählt, die erforderlichen Vertragsunterlagen bestätigt, den vorgesehenen Zahlungsprozess abschließt und NakaFlow den Tarif aktiviert bzw. die Aktivierung bestätigt.
Bei einem administrativ durch NakaFlow freigeschalteten Tarif kommt der Vertrag mit der dokumentierten Freischaltung bzw. einer hierzu getroffenen individuellen Vereinbarung zustande.
6. Kostenlose Testphase
Ein Studio kann NakaFlow grundsätzlich einmal für 30 Tage kostenlos testen. Der Test beginnt erst nach ausdrücklicher Aktivierung. Für den erstmaligen Teststart werden keine Zahlungsdaten verlangt.
Während der Testphase kann zwischen Start und Pro gewechselt werden. Ein Tarifwechsel verlängert die Testphase nicht. Die Testphase endet an dem beim Start angezeigten Datum.
Nach einmaliger Nutzung besteht kein Anspruch auf eine weitere kostenlose Testphase. NakaFlow kann im Einzelfall freiwillig eine zusätzliche Testphase gewähren, insbesondere durch administrative Freischaltung. Daraus entsteht kein Anspruch auf Wiederholung.
7. Keine automatische kostenpflichtige Verlängerung der Testphase
Die kostenlose Testphase wird nicht allein durch Zeitablauf in ein kostenpflichtiges Abo umgewandelt. Für eine kostenpflichtige Fortsetzung muss das Studio Start oder Pro ausdrücklich auswählen und den dafür vorgesehenen Buchungs- bzw. Zahlungsprozess abschließen.
8. Tarife, Preise und Kleinunternehmerregelung
Derzeit sind insbesondere folgende monatliche Tarife vorgesehen:
- NakaFlow Start: 9,90 € pro Monat
- NakaFlow Pro: 19,90 € pro Monat
Maßgeblich ist der Preis, der unmittelbar vor der jeweiligen Buchung angezeigt wird. Zusätzlich können einmalige B2B-Leistungen angeboten werden, derzeit insbesondere das Google-Unternehmensprofil Starter-Paket für 9,90 € und der professionelle Studio-Check für 49,00 €. Der digitale Google-Unternehmensprofil Starter-Guide ist bei einem aktiv gebuchten Pro-Tarif als Bonus enthalten.
Kleinunternehmerregelung: Die Umsätze des Anbieters sind derzeit nach § 19 Abs. 1 UStG steuerfrei. Die angegebenen Preise sind deshalb die vom Studio zu zahlenden Gesamtbeträge. Umsatzsteuer wird nicht gesondert ausgewiesen. Rechnungen enthalten den gesetzlich erforderlichen Hinweis auf die Steuerbefreiung für Kleinunternehmer.
Ändert sich die steuerliche Behandlung des Anbieters später, führt dies nicht rückwirkend zu einer Erhöhung bereits abgerechneter Entgelte. Für zukünftige Abrechnungszeiträume gelten Preisänderungen nur nach Maßgabe von Ziffer 11.
9. Abrechnung, Fälligkeit und Rechnungen
Die Vergütung für Start und Pro wird grundsätzlich monatlich im Voraus für den jeweiligen Abrechnungszeitraum fällig, soweit beim Checkout nichts Abweichendes angezeigt wird. Die Zahlungsabwicklung kann insbesondere über Stripe oder PayPal erfolgen.
NakaFlow speichert im vorgesehenen Zahlungsprozess grundsätzlich keine vollständigen Karten- oder Bankdaten, soweit diese unmittelbar durch den jeweiligen Zahlungsdienstleister verarbeitet werden.
Für jede tatsächlich verbuchte NakaFlow-Monatszahlung wird automatisch eine NakaFlow-Rechnung erstellt, mit einer eindeutigen Rechnungsnummer versehen und für die gesetzliche bzw. dokumentierte Aufbewahrungsdauer im Rechnungsarchiv gespeichert. Das Studio kann die Rechnung im Bereich „Tarif & Abrechnung“ als PDF herunterladen. Mit Abschluss des NakaFlow-Vertrags stimmt das Studio der elektronischen Bereitstellung der Rechnung als PDF im Studio-Konto zu. Der zusätzliche Versand der PDF-Rechnung per E-Mail kann vom Studio optional aktiviert werden.
Für kostenpflichtige Einmalleistungen wie den Profi-Check oder das Google-Unternehmensprofil Starter-Paket wird eine Rechnung bzw. ein steuerlich zulässiger Rechnungsbeleg nach den jeweils geltenden gesetzlichen Anforderungen erstellt. Soweit die Rechnung elektronisch als PDF bereitgestellt oder versendet wird, stimmt der Besteller dieser Form mit Abschluss des jeweiligen Bestellvorgangs zu. Gesetzlich vorgeschriebene Rechnungsformate bleiben vorbehalten.
Solange die Kleinunternehmerregelung nach § 19 UStG angewendet wird, wird keine Umsatzsteuer gesondert ausgewiesen. Die Rechnung enthält den für die Steuerbefreiung erforderlichen Hinweis. Gesetzlich aufzubewahrende Rechnungen und Buchungsbelege werden nach dem dokumentierten Aufbewahrungs- und Löschkonzept behandelt.
Soweit NakaFlow aufgrund einer späteren Änderung des Steuerstatus oder der gesetzlichen Vorgaben zur Ausstellung strukturierter elektronischer Rechnungen verpflichtet wird, darf das Rechnungsformat entsprechend angepasst werden.
10. Zahlungsprobleme und Sperrung kostenpflichtiger Funktionen
Kann eine fällige Zahlung nicht erfolgreich verarbeitet werden, darf NakaFlow das Studio hierüber informieren und eine Kulanz- bzw. Nachfrist einräumen. Während dieser Zeit können die kostenpflichtigen Funktionen weiter verfügbar bleiben.
Bleibt die Zahlung trotz angemessener Gelegenheit zur Klärung offen, können die kostenpflichtigen Studioverwaltungsfunktionen pausiert werden. Der öffentliche Verzeichniseintrag bleibt grundsätzlich bestehen. Gesetzliche Zahlungsansprüche bleiben unberührt.
11. Preisänderungen für zukünftige Abrechnungszeiträume
NakaFlow kann Preise für zukünftige Abrechnungszeiträume ändern, wenn hierfür sachliche Gründe bestehen, beispielsweise dauerhaft veränderte Betriebs-, Hosting-, Zahlungs-, Sicherheits- oder gesetzlich verursachte Kosten oder eine Änderung der steuerlichen Behandlung.
Preisänderungen werden bestehenden Kunden grundsätzlich mindestens 30 Tage vor ihrem geplanten Wirksamwerden in Textform oder im Studio-Konto mitgeteilt. Bereits bezahlte Abrechnungszeiträume bleiben unverändert.
Soweit für eine Preisänderung eine ausdrückliche Zustimmung des Studios erforderlich ist, wird diese gesondert eingeholt. Ohne eine erforderliche Zustimmung wird der bestehende Preis nicht allein durch Schweigen geändert. NakaFlow bleibt in diesem Fall berechtigt, das bestehende Monatsabo ordentlich zum Ende eines Abrechnungszeitraums zu beenden und ein neues Tarifangebot zu unterbreiten.
12. Tarifwechsel
Während der Testphase: Start und Pro können sofort gewechselt werden; das Testende bleibt unverändert.
Start → Pro bei einem kostenpflichtigen Abo: Das Upgrade kann sofort wirksam werden. Eine gegebenenfalls erforderliche Preisangleichung richtet sich nach der beim Zahlungsanbieter dargestellten Abrechnung.
Pro → Start bei einem kostenpflichtigen Abo: Das Downgrade wird grundsätzlich zum Ende des bereits bezahlten Abrechnungszeitraums wirksam. Bis dahin bleibt der bisherige Pro-Funktionsumfang verfügbar.
Ein vorgemerkter Tarifwechsel kann zurückgenommen werden, solange er technisch noch nicht endgültig beim Zahlungsanbieter umgesetzt wurde.
Wechsel des Zahlungsanbieters: Soweit NakaFlow einen Wechsel zwischen unterstützten Zahlungsanbietern ermöglicht, wird der neue Anbieter zunächst bestätigt. Der bereits bezahlte Abrechnungszeitraum soll erhalten bleiben; die nächste reguläre Monatsabbuchung erfolgt grundsätzlich erst zum bisherigen Abrechnungsstichtag. Das bisherige Abo wird anschließend so beendet bzw. zum Laufzeitende gestellt, dass nach dem vorgesehenen Ablauf keine doppelte reguläre Monatsabbuchung entsteht.
13. Laufzeit und automatische monatliche Verlängerung
Ein kostenpflichtiges Start- oder Pro-Abo wird für den jeweils angezeigten monatlichen Abrechnungszeitraum geschlossen. Es verlängert sich jeweils um einen weiteren Monat, wenn es nicht zum Ende des laufenden Abrechnungszeitraums gekündigt wird.
Eine Mindestvertragslaufzeit über den jeweils bereits bezahlten Monatszeitraum hinaus besteht nicht, sofern bei einer besonderen Aktion oder einem gesonderten Vertrag nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.
14. Kündigung
Das Studio kann ein Monatsabo jederzeit zum Ende des laufenden Abrechnungszeitraums kündigen. Die Kündigung kann insbesondere über die dafür vorgesehene Funktion im NakaFlow-Studio-Konto oder in Textform an die in Ziffer 1 angegebene Kontaktadresse erklärt werden.
Nach einer vorgemerkten Kündigung bleibt der bereits bezahlte Funktionsumfang grundsätzlich bis zum Ende des Abrechnungszeitraums verfügbar. Soweit der Zahlungsanbieter dies technisch zulässt, kann eine Kündigung vor ihrer endgültigen Umsetzung zurückgenommen werden.
Das Recht beider Parteien zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
15. Folgen des Vertragsendes und Reaktivierung
Nach dem Ende des kostenpflichtigen Abos werden die kostenpflichtigen Studioverwaltungsfunktionen gesperrt oder pausiert. Der öffentliche Verzeichniseintrag bleibt grundsätzlich bestehen, sofern das Studio nicht dessen vollständige Entfernung beantragt oder andere rechtliche Gründe eine Entfernung erfordern.
Vorhandene Verwaltungsdaten werden nicht allein durch die Kündigung automatisch gelöscht. Sie können im Rahmen des geltenden Datenschutz-, Aufbewahrungs- und Löschkonzepts vorübergehend erhalten bleiben, damit das Studio Daten exportieren, eine Löschung veranlassen oder NakaFlow später reaktivieren kann.
Bei einer späteren Reaktivierung kann das Studio Start oder Pro erneut kostenpflichtig buchen. Eine bereits genutzte kostenlose Testphase wird dadurch nicht erneut gewährt.
16. Öffentlicher Verzeichniseintrag
Ein öffentlicher Studioeintrag kann unabhängig von einem kostenpflichtigen NakaFlow-Abo bestehen. Übernimmt ein Studio seinen Eintrag, kann es die dafür vorgesehenen öffentlichen Angaben selbst pflegen.
Beendet das Studio sein NakaFlow-Benutzerkonto, kann es im vorgesehenen Löschprozess wählen, ob der öffentliche Eintrag als nicht verwalteter Verzeichniseintrag bestehen bleiben oder – soweit rechtlich und technisch möglich – vollständig entfernt werden soll.
17. Terminanfragen und Termine
NakaFlow stellt technische Funktionen zur Übermittlung und Verwaltung von Terminwünschen bereit. Eine Terminanfrage ist noch kein automatisch bestätigter Termin. Erst die ausdrückliche Bestätigung durch das Studio führt innerhalb von NakaFlow zum Status eines bestätigten Termins.
Verträge über Massage-, Wellness- oder sonstige Leistungen des Studios kommen ausschließlich zwischen dem jeweiligen Studio und dessen Endkunden zustande. NakaFlow wird nicht Vertragspartner dieser Studioleistung.
18. Verantwortung des Studios
Das Studio ist für die Richtigkeit und Rechtmäßigkeit seiner Inhalte, Preise, Leistungen, Öffnungszeiten, Mitarbeiterberechtigungen, Buchungsregeln und Endkundenkommunikation verantwortlich. Es muss erforderliche gewerbe-, steuer-, wettbewerbs-, verbraucher- und datenschutzrechtliche Pflichten seiner eigenen Leistungen selbst erfüllen.
Das Studio darf NakaFlow nicht für rechtswidrige Inhalte, täuschende Angaben, unbefugte Datenverarbeitung oder die Verletzung von Rechten Dritter nutzen.
19. Kundendaten und besondere Kategorien personenbezogener Daten
Soweit NakaFlow personenbezogene Daten von Kunden, Interessenten oder Mitarbeitern des Studios im Auftrag verarbeitet, gelten ergänzend der NakaFlow-AV-Vertrag und die dort referenzierten Datenschutzdokumente.
NakaFlow ist in der Standardkonfiguration nicht als medizinische Dokumentationssoftware vorgesehen. Diagnosen, Medikamente, Befunde oder andere besondere Kategorien personenbezogener Daten sollen nicht in allgemeinen Freitext- oder Notizfeldern gespeichert werden, solange hierfür keine gesondert geprüfte Rechtsgrundlage und technische Ausgestaltung besteht.
20. Datenexport, Auskunft und Löschung
Das Studio kann die vorgesehenen Datenexporte nutzen und formelle Datenschutzanfragen über den hierfür vorgesehenen Bereich einreichen. Exportformate können insbesondere CSV, eine lesbare Druck-/PDF-Ansicht und JSON umfassen.
Eine Kontolöschung führt nicht zwingend zur sofortigen Löschung sämtlicher Daten. Daten dürfen im gesetzlich zulässigen Umfang weiter gespeichert werden, wenn dies insbesondere wegen gesetzlicher Aufbewahrungspflichten, offener Abrechnungen, Sicherheitsnachweise oder zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen erforderlich ist.
21. Verfügbarkeit, Wartung und technische Änderungen
NakaFlow wird mit angemessener Sorgfalt betrieben. Eine vollständig unterbrechungsfreie Verfügbarkeit kann nicht zugesagt werden, insbesondere bei Wartungsarbeiten, Sicherheitsmaßnahmen, technischen Störungen, Ausfällen externer Anbieter oder höherer Gewalt.
NakaFlow darf technische Funktionen weiterentwickeln, ersetzen oder verändern, wenn der Vertragszweck und der wesentliche Nutzen des gebuchten Tarifs dadurch nicht unangemessen beeinträchtigt werden.
Führt eine wesentliche Änderung zu einer erheblichen nachteiligen Veränderung eines bereits bezahlten Kernleistungsumfangs, wird das Studio angemessen informiert und erhält – soweit erforderlich – eine angemessene Möglichkeit zur Beendigung des Vertrags.
22. Support und Mitwirkungspflichten
Das Studio unterstützt eine Fehleranalyse durch eine ausreichend konkrete Beschreibung des Problems und zumutbare technische Informationen. Passwörter oder nicht erforderliche sensible Endkundendaten sollen nicht an den Support übermittelt werden.
23. Nutzungsrechte an Studioinhalten
Das Studio räumt NakaFlow die einfachen, nicht ausschließlichen Nutzungsrechte ein, die erforderlich sind, um hochgeladene Texte, Logos, Fotos und sonstige Inhalte technisch zu speichern, zu sichern, zu verarbeiten und – soweit vom Studio bestimmt – öffentlich im Studioverzeichnis darzustellen.
Das Studio versichert, dass es über die erforderlichen Rechte an den bereitgestellten Inhalten verfügt und deren Verwendung keine Rechte Dritter verletzt.
24. Unzulässige Nutzung und Sicherheitsmaßnahmen
Unzulässig sind insbesondere unbefugte Zugriffsversuche, die Umgehung technischer Schutzmaßnahmen, das Einschleusen schädlicher Software, automatisiertes massenhaftes Auslesen, die Beeinträchtigung anderer Mandanten und die missbräuchliche Nutzung fremder Studio- oder Kundendaten.
NakaFlow kann Zugriffe vorübergehend einschränken, wenn konkrete Anhaltspunkte für Missbrauch, eine unberechtigte Studioübernahme, erhebliche Sicherheitsrisiken oder erhebliche Vertragsverstöße bestehen. Das Studio wird soweit möglich vorab oder unverzüglich nach einer notwendigen Maßnahme informiert.
25. Google-Unternehmensprofil Starter-Paket und digitaler Starter-Guide
Das Google-Unternehmensprofil Starter-Paket ist eine einmalige B2B-Leistung. Soweit in der Angebotsbeschreibung nichts Abweichendes angegeben ist, umfasst sie den digitalen DE/TH Praxis-Guide sowie eine begrenzte Einrichtungsunterstützung per E-Mail zu den im Guide beschriebenen Grundlagen. Eine Übernahme des Google-Kontos, dauerhafte Kontobetreuung oder laufende Agenturleistung ist nicht geschuldet, sofern dies nicht ausdrücklich gesondert vereinbart wird.
Der digitale Guide wird nach erfolgreicher Zahlung über einen persönlichen Download bereitgestellt. Bei einem aktiven NakaFlow-Pro-Tarif kann ausschließlich der digitale Starter-Guide als Tarifbonus ohne zusätzliche Zahlung freigeschaltet werden. Die im separat für 9,90 € angebotenen Starter-Paket enthaltene Einrichtungsunterstützung ist nicht automatisch Bestandteil des Pro-Bonus, sofern sie nicht ausdrücklich zusätzlich zugesagt wird. Weitergehende Einrichtungs- oder Beratungsleistungen ergeben sich ausschließlich aus der konkreten Angebotsbeschreibung.
Google-Unternehmensprofile werden von Google bereitgestellt. NakaFlow bzw. Nakara Digital hat keinen Einfluss darauf, welche Verifizierungsmethode Google anbietet, ob ein Profil freigeschaltet wird oder wie es in Google-Suche und Google Maps platziert wird. Eine bestimmte Sichtbarkeit, Platzierung, Anzahl von Anfragen oder sonstiger wirtschaftlicher Erfolg wird nicht geschuldet.
26. Professioneller Studio-Check für 49 €
Der professionelle Studio-Check ist eine einmalige B2B-Leistung, die nur nach ausdrücklicher Auswahl und erfolgreichem Abschluss des vorgesehenen Zahlungsprozesses kostenpflichtig wird. Gegenstand ist eine persönliche Prüfung des digitalen Studioauftritts auf Grundlage der bereitgestellten Angaben und öffentlich zugänglicher Informationen sowie eine praxisbezogene Priorisierung von Verbesserungsmöglichkeiten.
Der Profi-Check ist keine Rechts-, Steuer- oder Unternehmensberatung und enthält keine Garantie für Rankings, Reichweite, Umsatz, Buchungen oder sonstige wirtschaftliche Ergebnisse. Empfehlungen beziehen sich auf den zum Prüfzeitpunkt erkennbaren Stand.
27. Online-Gutscheinverkauf als separates Zusatzmodul
Soweit NakaFlow einen öffentlichen Online-Gutscheinverkauf freischaltet, handelt es sich um ein gesondertes Zusatzmodul außerhalb des regulären Start- oder Pro-Monatspreises, sofern in der konkreten Angebotsbeschreibung nichts anderes angegeben ist. Umfang, Preis, Zahlungsabwicklung, Gebühren und etwaige weitere Konditionen ergeben sich aus der jeweils vor Aktivierung angezeigten Zusatzvereinbarung bzw. Angebotsbeschreibung.
Verträge über Massage-, Wellness- oder sonstige Studioleistungen sowie über vom Studio ausgegebene Gutscheine kommen grundsätzlich zwischen dem Studio und dessen Endkunden zustande. NakaFlow stellt hierfür lediglich die technische Infrastruktur bereit, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wird.
28. Drittanbieter, externe Plattformen und Änderungen
Einzelne Angebote können auf Funktionen oder Informationen externer Anbieter aufbauen, insbesondere Google, Stripe oder PayPal. Für deren eigene Verfügbarkeit, Richtlinien, Freigaben, Oberflächen oder Änderungen ist der jeweilige Drittanbieter verantwortlich. NakaFlow darf Anleitungen und Verlinkungen an geänderte Drittanbieter-Oberflächen anpassen, ohne dass sich dadurch der Kern der gebuchten eigenen Leistung ändert.
29. Haftung
NakaFlow haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei schuldhafter Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie in Fällen zwingender gesetzlicher Haftung.
Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht ist die Haftung auf den vertragstypischen, bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schaden begrenzt. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf.
Im Übrigen ist die Haftung für leicht fahrlässig verursachte Schäden ausgeschlossen, soweit dies rechtlich zulässig ist. Die vorstehenden Begrenzungen gelten entsprechend zugunsten von gesetzlichen Vertretern und Erfüllungsgehilfen des Anbieters.
30. Änderungen dieser Vertragsbedingungen
NakaFlow kann diese Vertragsbedingungen anpassen, wenn dies aufgrund von Gesetzesänderungen, Rechtsprechung, Sicherheitsanforderungen, technischen Weiterentwicklungen oder einer Änderung des Leistungsmodells erforderlich ist.
Wesentliche Änderungen werden versioniert und im Studio-Konto kenntlich gemacht. Soweit die Änderung nicht lediglich klarstellend oder ausschließlich vorteilhaft ist und eine Zustimmung erforderlich ist, wird diese ausdrücklich eingeholt. Eine erforderliche Zustimmung wird nicht allein aus dem Schweigen des Studios abgeleitet.
31. Vertragssprache
Vertragssprache ist Deutsch. Soweit NakaFlow Übersetzungen, insbesondere eine thailändische Fassung von Hinweisen oder Benutzeroberflächen, bereitstellt, dienen diese der besseren Verständlichkeit. Soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart, ist für das Vertragsverhältnis die deutsche Fassung maßgeblich.
32. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
Soweit der Vertragspartner Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist und eine Gerichtsstandsvereinbarung gesetzlich zulässig ist, ist Gerichtsstand der Sitz des Anbieters. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Gerichtsstände.
33. Schlussbestimmungen
Individuelle Vereinbarungen zwischen NakaFlow und dem Studio gehen diesen Vertragsbedingungen vor. Sollte eine Bestimmung unwirksam sein oder werden, gelten an ihrer Stelle die gesetzlichen Regelungen; die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen bleibt unberührt.